Um die Energieverbrauchswerte
im Sinne des Energieausweises zu erreichen, ist eine luftdichte Gebäudehülle
zwingend notwendig. Dadurch findet in Niedrigenergie- und Passivhäusern
sowie im Gebäudebestand kein natürlicher Luftaustausch mehr
statt und der geforderte Mindestluftwechsel kann nicht realisiert werden.
Gleichzeitig wird
in der DIN 4108 und der EnEV vorgeschrieben, dass „der zum Zwecke
der Gesundheit erforderliche Mindestluftwechsel” sicherzustellen
ist. Dies bedeutet, dass die Luft im Haus alle 2 Stunden komplett ausgetauscht
werden muss. Man spricht hier auch von einer Luftwechselzahl von 0,5 pro
Stunde. Die Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung erlaubt dichte Gebäudehüllen und erfüllt gleichzeitig den geforderten Mindestluftwechsel. Detailinfos zum Energieausweis
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