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Der neue Energieausweis
 

Um die Energieverbrauchswerte im Sinne des Energieausweises zu erreichen, ist eine luftdichte Gebäudehülle zwingend notwendig. Dadurch findet in Niedrigenergie- und Passivhäusern sowie im Gebäudebestand kein natürlicher Luftaustausch mehr statt und der geforderte Mindestluftwechsel kann nicht realisiert werden.

Gleichzeitig wird in der DIN 4108 und der EnEV vorgeschrieben, dass „der zum Zwecke der Gesundheit erforderliche Mindestluftwechsel” sicherzustellen ist. Dies bedeutet, dass die Luft im Haus alle 2 Stunden komplett ausgetauscht werden muss. Man spricht hier auch von einer Luftwechselzahl von 0,5 pro Stunde.

Die Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung erlaubt dichte Gebäudehüllen und erfüllt gleichzeitig den geforderten Mindestluftwechsel.

Detailinfos zum Energieausweis

 
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